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Barrierefreiheit: was seit Juni 2025 gilt

Kurz gesagt

Seit 28. Juni 2025 müssen viele Online-Shops und digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen. Gut für alle Besucher ist es trotzdem.

Ausführlich

Grundlage ist eine EU-Richtlinie. In Österreich steht sie im Barrierefreiheitsgesetz, in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Betroffen sind vor allem Shops und Buchungen, bei denen Verbraucher online einen Vertrag abschließen.

Wer ausgenommen ist

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, wenn sie Dienstleistungen anbieten. Reine Info-Websites ohne Vertragsabschluss fallen meist nicht darunter. Im Zweifel klärt das am besten eine Rechtsberatung.

Was eine barrierearme Website ausmacht

  • Texte mit genug Kontrast und eine Schrift, die sich vergrößern lässt.
  • Bilder mit Beschreibung, wo sie etwas aussagen.
  • Alles lässt sich mit der Tastatur bedienen, Formulare haben klare Beschriftungen.
  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit, wenn die Pflicht gilt.

Als Maßstab gilt die Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 in Stufe AA verweist. Ich prüfe Websites auf Wunsch danach und sage dir, was mit wenig Aufwand viel bringt.